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Förderungen

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Eingliederungszuschuss

🧭 Was ist ein Eingliederungszuschuss?

Der Eingliederungszuschuss (EGZ) ist eine finanzielle Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit,
mit der Unternehmen beim Einstellen neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entlastet werden.

Wenn eine Person arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht ist und eine Einarbeitung etwas mehr Zeit benötigt,
kann die Agentur für Arbeit einen Teil der Lohnkosten übernehmen – für mehrere Monate.

So entsteht für Ihr Unternehmen mehr Spielraum, um neue Fachkräfte zu gewinnen und langfristig zu binden.

💡 Warum das für Sie interessant ist

  • Zuschüsse zu den Lohnkosten – direkt an Ihr Unternehmen

  • Förderung bei Neueinstellungen von arbeitslosen oder arbeitssuchenden Personen

  • Unterstützung bei längeren Einarbeitungszeiten oder Qualifizierungsphasen

⚙️ Wie Sie profitieren

Die genauen Voraussetzungen und Fördersätze hängen vom Einzelfall ab –
z. B. von der Qualifikation der neuen Mitarbeitenden, der Tätigkeit oder regionalen Besonderheiten.

👉 Hier kommt unsere Beratung ins Spiel:


Wir prüfen, ob Ihr Unternehmen Anspruch auf einen Zuschuss hat,
und übernehmen die komplette Kommunikation mit der Bundesagentur für Arbeit –
einfach, unverbindlich und kostenlos.

📞 Interesse geweckt?

Lassen Sie kostenlos prüfen, ob Ihr Unternehmen Anspruch auf einen Eingliederungszuschuss hat. 

🧠 Kurz gesagt

Der Eingliederungszuschuss entlastet Arbeitgeber bei der Einstellung von arbeitslosen oder arbeitssuchenden Personen –
wir sorgen dafür, dass Sie diese Förderung schnell und unkompliziert nutzen können.

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Förderung von Qualifizierungen

🎓 Förderung von Qualifizierungen

Neben dem Eingliederungszuschuss gibt es Förderprogramme nach § 81 und § 82 SGB III,
mit denen Unternehmen die Weiterbildung oder Umschulung ihrer Mitarbeitenden unterstützen können.

Diese Programme richten sich an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
die sich beruflich weiterentwickeln oder neu orientieren möchten –
und sind gleichzeitig ein Vorteil für Arbeitgeber.

💡 So funktioniert die Förderung

  • Die Maßnahme selbst wird bezahlt – z. B. durch einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit.

  • Der Arbeitgeber erhält zusätzlich einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt,

  • wenn die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter für die Qualifizierung freigestellt wird.

  • Damit bleiben Unternehmen finanziell entlastet, während sich ihre Fachkräfte weiterbilden.

⚙️ Beispiele

  • Weiterbildung im bestehenden Beruf (z. B. Maschinenbedienung, IT-Schulung, Führerschein)

  • Umschulung in einen neuen Beruf mit anerkanntem Abschluss

👉 Wir prüfen für Sie, welche dieser Förderungen in Ihrem Unternehmen möglich ist,
und übernehmen die gesamte Kommunikation mit der Bundesagentur für Arbeit –
einfach, unverbindlich und kostenlos.

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